Neues WaffG 2017
Informationen zum neuen Waffengesetz 2017
Mit Wirkung ab 06.07.2017 ist das neue Waffengesetz in Kraft getreten. Hiernach gibt es wesentliche Veränderungen was die Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen in Waffenschränken angeht. Zukünftig dürfen Waffen nur noch in Waffenschränken und Kurzwaffentresoren aufbewahrt werden, die mindestens Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 zertifiziert sind. In einem Waffenschrank der Klasse 0 dürfen Sie eine unbegrenzte Anzahl Langwaffen, sowie 5 Kurzwaffen ( bis 200kg Tresorgewicht) oder 10 Kurzwaffen ( ab 200kg Tresorgewicht) gemeinsam mit der Munition lagern. In einem Waffenschrank der Klasse 1 dürfen Sie eine unbegrenzte Anzahl Langwaffen, Kurzwaffen und die Munition gemeinsam aufbewahren. Alle bis zum Stichtag 06.07.2017 erworbenen / bzw. vorhandenen Waffenschränke der Sicherheitsstufe A oder Stufe B sind weiterhin zugelassen und müssen nicht ausgetauscht werden ( Besitzstandswahrung)
Auszug aus dem neuen Waffengesetz - Aufbewahrung